Post weiterleiten ­ erst einmal einen Nachsendeauftrag für 6 oder gleich für 12 Monate stellen?

Mit Ausnahme des Nachsendeauftrages aufgrund vorübergehender Abwesenheit, der je nach Bedarf auch für einen (wesentlich) kürzeren Zeitraum beauftragt werden kann, wird ein privater oder gewerblicher Nachsendeauftrag generell für einen Zeitraum von 6 oder 12
Monaten gestellt.

Welche Zeitspanne individuell am besten geeignet ist, muss jeder Antragsteller bei der Beauftragung für sich entscheiden. In Bezug auf die Kosten unterscheiden sich die beiden Versionen im Übrigen meist nicht viel, es ist also nicht so, dass der 12­monatige Nachsendeauftrag doppelt so viel kostet wie der 6­monatige. Zudem besteht auch beim 6­monatigen Nachsendeauftrag immer die Möglichkeit der Verlängerung um ein halbes Jahr. Dies gilt für private ebenso wie für gewerbliche Nachsendeaufträge.

Wenn auch bereits mit dem 6­monatigen Nachsendeauftrag den meisten Privatkunden ausreichend gedient ist, kann sich doch für manche Endverbraucher auch der 12­monatige Auftrag lohnen, zum Beispiel, wenn es sich um mehrere Personen oder um ein allgemein eher hohes Postaufkommen in der Familie handelt. Aber auch bei einem für ein Jahr abgeschlossenen Nachsendeauftrag sollte man potentielle Absender immer auch aktiv kontaktieren und ihnen die neue Anschrift mitteilen, schon allein deshalb, weil auch trotz bestehenden Nachsendeauftrags nicht alle Postsendungen nachgesendet werden.

Bei gewerblichen Nachsendeaufträge entscheiden sich die Antragsteller ohnehin mitunter sicherheitshalber eher für den längeren Zeitraum: Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass die Post für eine maximal lange Zeitdauer nachgesendet wird, ohne dass ein Mitarbeiter nach 6 Monaten evtl. nochmals tätig werden und sich um eine Verlängerung kümmern muss.

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