Im Todes- und Sterbefall von Angehörigen

Jeden Tag sterben Menschen. Die Ursachen dafür können Krankheit, Alter, Einsamkeit, Unfall oder andere Gründe sein. Egal durch was der Verlust eines Menschen zu beklagen ist, es sind alles tragische Geschichten. Die Angehörigen trifft es besonders heftig. Neben der persönlichen Trauer über den Verlust, muss zusätzlich noch viel organisiert und geklärt werden. Wer muss alles benachrichtigt werden? Und vor allem: was passiert mit der Post? Können Angehörige einen Nachsendeservice beauftragen?

Was passiert mit der Post bei einem Todesfall?

Stirbt ein Angehöriger müssen viele Dinge organisiert werden. Dazu gehört auch die Klärung der Postsendungen. Denn was passiert mit der Post, wenn ein Mensch stirbt? Zunächst kommt die Post weiterhin ganz normal beim Adressat an, denn die Information über einen Todessfall tritt nicht immer sofort ein. Die Einrichtung eines Nachsendeauftrags ist in diesem Falle sehr zu empfehlen.

Das Beauftragen einer Nachsendung sämtlicher Post ist sehr hilfreich. So bringt ein Nachsendeauftrag Überblick über noch bestehende Versicherungen oder Forderungen und andere wichtige Geschäftsbeziehungen.

Bei einem Nachsendeantrag wird die ankommende Post direkt an einen Angehörigen oder Nachlassverwalter weitergeleitet. Das hat den Vorteil, dass die Post auch weiterhin ankommt und bearbeitet werden kann. Durch diesen Nachsendeservice der Post kann der Hinterbliebene den Absender über den Tod des Empfängers direkt informieren, Verträge kündigen oder offene Forderungen klären. Wird die Post nicht weitergeleitet, weil sie nicht Bestandteil des Nachsendeauftrags ist, wird diese mit einem Vermerk Empfänger verstorben zurückgeschickt.

Was gehört alles zum Post Nachsendeauftrag?

Wie bei jedem anderen Nachsendeauftrag, wird auch im Todesfall nicht alles weitergeleitet.

Postsendungen, Postkarten, Einschreiben oder Infopost wird an den neuen Empfänger weitergeleitet. Bestimmte Sorten von Zeitungen und Zeitschriften hingegen werden wieder an den Absender zurückgeschickt. Hier finden Sie eine Auflistung aller Sendungen, welche von der Post nachgeschickt wird:

Nachsendung im Inland:

    Postkarten und Briefe, Briefsendungen mit Zusatzleistungen (z.B. Einschreiben und Nachnahmesendungen), Blindensendungen, Bücher- und Warensendungen, Infopost-Sendungen, Streifbandzeitungen, Telegramme

Einen Nachsendeauftrag für Pakete und Päckchen, Infopost schwer und Blindensendungen schwer kann per Zusatzauftrag und gegebenenfalls mit Aufpreis hinzugebucht werden.

Eine Nachsendeauftrag ins Ausland ist im Sterbefall in der Regel nicht möglich. Es muss immer eine gültige Adresse in Deutschland angegeben werden.

Wie und wo kann man eine Nachsendung beauftragen?

Damit die Post zu einem anderen Empfänger gelangt muss bei einem Todesfall der Angehörige oder Nachlassverwalter einen entsprechenden Nachsendeantrag beauftragen. Der Zeitpunkt der Nachsendung kann selbst definiert werden, muss aber mindestens fünf Werktage in der Zukunft liegen. Einen Nachsendeauftrag können Sie bei einer Postfiliale oder direkt online bestellen. Nachsendeaufträge sind zwar kostenpflichtig, haben jedoch den klaren Vorteil, dass die Post an eine andere Adresse umgeleitet wird. Somit haben Nachlassverwalter und Angehörige die Möglichkeit sich den weiteren und wichtigen Dingen zuzuwenden.

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