Geplanter Umzug fällt ins Wasser – aber was ist mit der Post?

Alles hätte so schön werden können: Die neue Wohnung, das Haus oder der Platz in der coolen WG waren schon fest zugesagt, vermutlich auch schon Verträge unterschrieben – und dann kommt es doch anders – sei es, weil sich das Umzugsanliegen aus anderen, zum Beispiel gesundheitlichen oder beruflichen, Gründen erledigt hat oder weil es nun wider aller Erwartung doch nicht mit dem neuen Domizil klappt. Vielleicht wollte man auch mit dem Partner in die erste gemeinsame Wohnung ziehen und das Vorhaben ist durch Unstimmigkeiten hinfällig geworden. Der umgekehrte Fall ist ebenfalls denkbar: Lebenspartner wollen sich trennen, einer plant den Umzug – und dann kommt doch noch die Versöhnung und man bleibt in der gemeinsamen Wohnung.

Nachsendeauftrag einfach stoppen – reicht das?

All diesen Szenarien ist eines gemeinsam – man muss vieles, was bereits geplant, gekauft, bestellt oder organisiert worden ist, wieder rückgängig machen. Dazu gehört auch oft der schon gestellte Nachsendeauftrag zur Weiterleitung der Post, der dann entsprechend gestoppt werden muss, damit die Post nicht etwa an die nicht mehr gewünschte “neue” Adresse zugestellt wird. Ist der Nachsendeauftrag noch nicht in Kraft getreten, so kann man in der Regel durch einen Anruf beim Postdienstleister erreichen, dass der Auftrag erst gar nicht ausgeführt wird. Unter Umständen erhält man sogar noch eine teilweise Rückerstattung.

Läuft der Nachsendeauftrag schon, so kann man ihn ebenfalls telefonisch stoppen lassen. Je nach bereits erfolgter Leistungsdauer erhält man noch eine geringe Rückerstattung – oder eben auch keine.

Für den Fall, dass der für 6 oder 12 Monate bestellte Nachsendeauftrag von A nach B schon mehrere Wochen oder gar Monate gelaufen ist und man sich erst dann dazu entscheidet, wieder Post an der alten Adresse zu empfangen, kann es nötig werden, einen neuen Nachsendeauftrag von B nach A zu stellen. Gründe hierfür: Bei Briefen mit Vorausverfügung wie etwa “Wenn verzogen, mit neuer Anschrift an Absender zurück” haben dann diverse Absender sicher schon Kenntnis über die neue Adresse erhalten. Auch gibt der Postdienstleister, sofern der Weitergabe der Daten nicht dahingehend widersprochen worden ist – die neue Adresse auch an diejenigen Absender heraus, denen die alte bekannt war.

Im Falls eines Falles und auch, um ggf. unnötige Kosten zu sparen, sollte man sich immer mit dem Postdienstleister in Verbindung setzen, um zu klären, ob wirklich ein zweiter Nachsendeauftrag benötigt wird.

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